Auszug aus der TTO / Bewertungskriterien

Wichtige turnierrelevante Auszüge aus der Tanzturnierordnung (TTO)

TTO – aktuell

§ 14 Musik und Musikträger

Zum Abspielen von Musik sind als Tonträger zugelassen:

  • CDs (auch mit MP3-Files)
  • USB-Datenträger (MP3 oder WAV)

Die Tonträger dürfen nur ein Musikstück für den jeweiligen Start enthalten.

Vor Beginn der jeweiligen Disziplin müssen die Tonträger aller Starter der jeweiligen Disziplin in der Tontechnik vorliegen. Die technischen Vorgaben (insbesondere Dateiformate) in der Ausschreibung des Ausrichters sind zu beachten.

§ 16 Turnierregeln

1.2 Stellproben auf und vor der Bühne sind an den Turniertagen nicht zugelassen.

Bei allen Turnieren gemäß § 4 Abs. 1 ist die Anbringung von Werbung an der Turnierkleidung, Kostümen und Requisiten grundsätzlich unzulässig. Akustische Werbung ist jedoch erlaubt; optische Werbung führt zur Disqualifikation. Sponsorenwerbung an Trainingsanzügen und T-Shirts, soweit diese nicht auf der Bühne offen getragen werden, ist erlaubt. Jede Werbung darf dem Ansehen des karnevalistischen Tanzsports, des BDK und seiner Ziele sowie den Regeln dieser TTO nicht entgegenstehen.

 

§ 18 Regeln zu Tanzdisziplinen und Bewertungen

 Gehören die beiden Partner eines Tanzpaares verschiedenen Altersgruppen an, dürfen sie nur dann gemeinsam tanzen, wenn der Altersunterschied der Partner nicht mehr als 36 Monate beträgt. Sie starten dann in der höheren Altersgruppe.

  1. Regeln für alle Disziplinen

a) Lichteffekte, die das Bühnenlicht verändern, sind nicht gestattet und führen zur Disqualifikation.

b) Gefährliche Würfe, bei denen sich die Partner vollkommen voneinander lösen, sind nicht gestattet und führen zur Disqualifikation.

c) Sichtbarer Schmuck, Ohrtunnel und sichtbare Piercings müssen entfernt oderüberklebt werden; andernfalls führen diese zur Disqualifikation.

d) Zeitüberschreitungen sind nicht zulässig und führen zur Disqualifikation.

e) Der Aufmarsch nach Tonträgermusik ist für Disziplin V frei wählbar. Für die Disziplinen I, II, III und IV kann der Ausrichter sowohl Livemusik als auch die durch den TTA zugelassene Auftrittseinmarschmusik vom Tonträger gemäß der jeweiligen Turnierausschreibung nutzen. Für Turniere gemäß § 4 Abs. 1 c) und d) ist nur Livemusik zulässig.

f) Sollte bei einem Auftritt Gefahr für den/die Aktiven bestehen, ist die Obfrau/der Obmann jederzeit berechtigt, den Tanz nach pflichtgemäßem Ermessen abzubrechen. Soweit die Gefahr auf einem schuldhaften Verstoß gegen die Regelungen der TTO beruht, kann die Obfrau/der Obmann die/den Aktive/n disqualifizieren.

g) Alle Tänze müssen von Beginn bis zum Ende auf der Bühne stattfinden. Das Sitzen auf dem Bühnenrand ist nicht erlaubt.

h) Ethisch-moralische Grundsätze: Wünschenswert ist, dass Schautanz im karnevalistischen Tanzsport vor allemLebensfreude und die sportlich-tänzerische Umsetzung des regionalen Brauchtums (Fasching, Fastnacht, Karneval) ausdrückt. Darbietungen zu Themen, die durch Darstellung oder Bekleidung gegen Anstand, gute Sitten und die Würde des Menschen oder einer Menschengruppe verstoßen, führen zur Disqualifikation. Die Entscheidung darüber obliegt der Obfrau/dem Obmann. Nicht erlaubt ist die Darstellung von Themen, die offensichtlich in ihrer tänzerischen Umsetzung ganz oder teilweise geschlechterdiskriminierend, rassendiskriminierend, fremdenfeindlich, ethnisch oder religiös verletzend, sexistisch und/oder gewaltverherrlichend sind. Zulässig ist die Umsetzung historischer und gesellschaftlicher Themen sowie die Darstellung von Einzelpersonen, die zum Thema gehören und entsprechend handlungsbezogen auf der Bühne agieren. Die Verherrlichung von Drogen, die Darstellung sexueller Gewalt und die Verunglimpfung von Religionen, Minderheiten und Menschen mit Behinderungen führen zur Disqualifikation.

i) Zeitdauer der Tänze in allen Disziplinen: Alle Tänze dürfen die Zeitdauer von fünf Minuten einschließlich Aufmarsch und/oder Ouvertüre nicht überschreiten. Wertung und Zeitdauer beginnen, wenn der erste Aktive die Bühne betritt, und enden nach Ablauf der Musik. Die Zeit zwischen Grundstellung und Beginn der Tonträgermusik wird nicht mitgerechnet.

  1. Besondere Regelungen zu den Disziplinen I, II, III und IV

a) Uniform

Die Uniform muss dem Charakter einer karnevalistischen Garde entsprechen. Alle weiblichen Starter der genannten Disziplinen müssen Uniformjacken mit Rock oder Kleidern, alle männlichen Starter der genannten Disziplinen Uniformjacken mit Hose oder einteilige Uniformen tragen. Die Uniformen selbst sind Pflichtelemente und müssen beim Auftritt stilgerecht getragen werden.

Weitere Pflichtelemente einer Uniform sind:

  • Hüte, die zwei Drittel des Kopfes bedecken
  • Strumpfhosen oder, bei männlichen Startern, Strümpfe, die die Beine vollständig bedecken
  • angemessene Unterbekleidung
  • Stiefel mit Absatz, die die Knöchel vollständig bedecken

Lose Uniformteile, die zu Verletzungen führen können, sind unzulässig.

b) Musik

Die Musik dieser Disziplinen muss Marschmusik oder marschähnliche Musik ohne Gesang sein. Zulässig ist auch marschierfähige Musik ohne Gesang, allerdings müssen dabei die Zählzeiten mit durchgehend hörbaren Schlägen unterlegt sein. Die Musik soll dem Charakter eines Gardetanzes entsprechen, wobei der musikalische Bogen weit gespannt sein kann.

In den Disziplinen I und II sind beliebige Ouvertüren bis zu einer Länge von maximal 30 Sekunden erlaubt. Bei Zeitüberschreitung erfolgt Punktabzug (2 Punkte pro Juror) nach Maßgabe der Entscheidung der Obfrau/des Obmanns. Ouvertüren in den Disziplinen III und IV führen zur Disqualifikation

  1. Besondere Regelungen zur Disziplin V

a) Ausführung

Der Schautanz ist ein geschlossener Tanz, bei dem alle Starter mit Beginn der Musik von Anfang bis Ende sichtbar in Bewegung bleiben müssen. Alle Starter müssen gemeinsam zügig auf die Bühne kommen und gleichzeitig mit dem Tanz beginnen. Kurze Stillstände von maximal zweimal acht Zählzeiten sind zulässig. Tanzelemente vor oder neben der Bühne oder auf der Bühnentreppe sind nicht zulässig. Ebenso dürfen Starter nicht im Rahmen ihrer Darbietung mit ihren Körpern oder Körperteilen über die Bühnenkante hinausragen. Das Thema des Schautanzes ist bei der Anmeldung zum Turnier anzugeben. Nur Meldungen mit Themenangabe kommen zur Auslosung. Eine Änderung des Themas ist nach Bekanntgabe an die Turnierleitung bis zum Start des Tanzes zulässig. Gesellschaftsformationstänze sind nicht erlaubt.

b) Kostüme, Requisiten und Accessoires

Beim Schautanz dürfen keine Gardeuniformen getragen werden, soweit nicht vom Thema des Tanzes gefordert. Grundsätzlich ist die Kostümgestaltung frei wählbar, soweit sie nicht gegen die Grundsätze aus Abs. 3 h) verstößt. Kleidungsstücke, auch Umhänge und Schürzen, dürfen nur ausgezogen und nicht angezogen werden. Bei Nichtbeachtung erfolgt Punktabzug (2 Punkte pro Juror). Requisiten und Accessoires können dem Thema entsprechend eingesetzt werden.

Erlaubt sind alle Gegenstände, die von den Aktiven ohne Fremdhilfe zu Beginn des Tanzes auf die Bühne mitgebracht werden. Diese Gegenstände dürfen weder betanzt noch begangen werden. Es muss stets ein direkter Bühnenkontakt der Tänzerinnen und Tänzer gegeben sein. Kostümteile und Requisiten dürfen nicht absichtlich von der Bühne geworfen werden. Requisiten und Stellwände, die Personen vollständig verdecken, müssen eine Bodenfreiheit (Abstand zwischen Bühnenoberkante und -unterkante Requisite/Stellwand) von mindestens 40 cm aufweisen (bis zur Neufassung der TTO außer Kraft gesetzt). Eingesetzte Stäbe oder Stöcke müssen so beschaffen sein, dass Personen nicht verletzt und/oder der Bühnenbelag nicht beschädigt werden können.

c) Musik

Der Schautanz kann jegliche Musik beinhalten, soweit diese nicht gegen die Regeln aus Abs. 3 h) verstößt. Ein Schautanz muss durchgängig mit Musik unterlegt sein. Kurze Sequenzen in Gestalt von gesprochenen Worten oder Geräuschen sind erlaubt.

Information- Umlaufbeschlüsse

Ab der Turniersaison 2024/ 2025 wird in der Altersklasse Ü15 eine neue Regelung eingeführt:

Eine Mindestpunktzahl von 350 Punkten, die nach der Streichung der Ergebnisse von sieben wertenden Juroren bzw. Jurorinnen berechnet wird, ist nun erforderlich, um sich für die Halbfinals und die Deutsche Meisterschaft zu qualifizieren.

Solisten männlich

Ab der Saison 2024/ 2025 haben männliche Solisten in allen Altersklassen die Möglichkeit,sich für die Halbfinals und die Deutsche Meisterschaft zu qualifizieren

Qualifikationsregel für die Deutsche Meisterschaft

Eine Disziplin wird auf der Deutschen Meisterschaft nur dann ausgeschrieben und durchgeführt, wenn sich aus den Halbfinalen Süd und Nord zusammen mindestens 5 Starter qualifizieren. Diese Regel gilt für alle Disziplinen und Altersklassen und stellt sicher, dass ein ausreichendes Teilnehmerfeld für einen spannenden und fairen Wettbewerb gewährleistet ist.

Info

Turnieranmeldung/ GEMA

Bei der Turnieranmeldung müssen ab sofort die GEMA-Unterlagen vorab rechtzeitig

hochgeladen werden. Erst nach erfolgreichem Upload dieser Dokumente ist die Anmeldung zum Turnier möglich. Diese Maßnahme dient der Sicherstellung, dass alle erforderlichen rechtlichen Schritte ordnungsgemäß eingehalten werden. Weitere detaillierte Informationen und Anweisungen finden sich im Anmeldeportal.

Da es unterschiedlichen Vertragsbeginne gibt sollten immer die aktuellsten Unterlagen hochgeladen werden/sein. Im Zweifelsfall schreiben sie gerne ein Mail an: gema@karnevaldeutschland.de

Bewertungskriterien Gardetanz

Bewertungskriterien Gardetanz BDK

Disziplin I – IV

(Stand BDK 2006)

1. Aufmarsch 5 P

Kurzer Weg zur Grundstellung ohne Unterbrechungen und „Ausflüge“. Zu bewerten sind insbesondere:

– natürliche Körper-, Kopf-, Arm- und Handhaltung

– Gleichschritt im Takt der Musik; es ist egal, ob auf dem rechten

oder linken Fuß marschiert wird.

Bei Garden auch: – planvolle Aufstellung der Gruppe (Größeneinteilung)

– Abstände zwischen den Aktiven

– Wendepunkte (gleicher Punkt, gleicher Fuß, gleicher Abstand,

gleicher Rhythmus, gleiche Bewegung)

Ein Aufmarsch ohne Wendepunkte ist erlaubt.

2. Grundstellung 5 P

Absoluter Stillstand. Es dürfen keine Korrekturen mehr vorgenommen werden.

Bei Paaren und Mariechen ist die Grundstellung Pose. Sitzen, Liegen, Knien, etc. ist erlaubt (auch mit dem Rücken zum

Publikum).

Der Tanz muss übergangslos begonnen werden können.

3. Uniform 10 P

Die Uniform muss Garde ausdrücken, landestypische Eigenart ist zulässig. Uniformen müssen nicht teuer und mit Steinen

oder Pailletten überladen sein. Zur Uniform gehören auch das einheitliche Schminken (natürlich, altersgerecht, nicht

maskenhaft) sowie das Schuhwerk. Zu bewerten sind insbesondere:

– Sauberkeit

– einheitliches, korrektes, der Figur angepasstes Tragen

– Lösen oder Verlieren von Uniformteilen führt zu Punktabzug

– Kopfbedeckungen müssen stilgerecht getragen werden

– einheitliche, angeglichene Frisur (Perücken sind keine Pflicht)

– gleiche Farbstellung für alle Uniformen einer Garde (geringe

farbliche Abweichungen durch Nachkauf werden toleriert)

– Dienstgradabzeichen sind zulässig

– Unterkleidung muss an Figur und Uniform angepasst sein

Persönliche Geschmacksrichtungen in Bezug auf Farbe, Schnitt, Ausstattung, usw. dürfen nicht in die Bewertung der

Uniform einfließen.

4. Ausstrahlung 10 P

Die Freude am Tanzen muss erkennbar sein. Gelöster, fröhlicher, und natürlicher Gesichtsausdruck. Einstudierter,

maskenhafter Gesichtsausdruck und übertriebene Mimik (besonders bei Mariechen) werden negativ bewertet.

5. Schrittvielfalt 10 P

Es sollen möglichst viele verschiedene Schritte gezeigt werden. Dazu gehören:

– Marschieren

– Kreuz – Schritte

– Schiebe- und Polkaschritte

– Ferse-Spitze – Schritte

– Winkelschritte

– Beinschwünge

– Drehungen

– Pirouetten

Der Tanz soll möglichst viele Schrittvariationen und -kombinationen enthalten.Alles muss zum Takt und der Dynamik der Musik passen.

Wiederholungen führen nicht zu einer höheren Punktzahl.

6. Schwierigkeitsgrad 10 P

Es sollen möglichst viele verschiedene Schwierigkeiten gezeigt werden, die beidseitig ausgeführt werden sollen. Dazu

gehören insbesondere:

Bei Garden: – Spagat, auch eingesprungen

– Beinführung, innen und außen gefasst, aufgenommen und gefangen, gehockt, in der

Bewegung

– Sprünge jeder Art

– Rad; Radwende

– Russenkreisel

– Krakowiak

Bei Mariechen und Paaren gehören darüber hinaus auch akrobatische Elemente, bei Paaren und Gemischten Garden

auch vertanzte Hebungen zu den Schwierigkeiten.

Alles muss zum Takt und der Dynamik der Musik passen.

Wiederholungen führen nicht zu einer höheren Punktzahl.

Schwierigkeiten, die zwar gezeigt, aber nicht von allen Aktiven beherrscht werden, führen im Kriterium Exaktheit und

Ausführung zu Punktabzug.

7. Darstellung der Disziplin 15 P

Wurden die Forderungen des Begriffs karnevalistischer Gardetanz – die Verbindung von tänzerischer Eleganz, sportlichen

Elementen und erkennbarer Freude am Tanz – sowie die der jeweiligen Disziplin erfüllt?

Unter anderem gehört hierzu bei

– Mariechen und Paaren

ein ausgewogenes Verhältnis von Tanzbewegungen und Schwierigkeiten

– Paaren und Gem. Garden

ein gleichberechtigtes, harmonisches miteinander Tanzen

– Garden

ein ausgewogenes Verhältnis von Tanzen und Marschieren,

die Erkennbarkeit des Gruppencharakters

Aufeinander folgende Schwierigkeiten, bzw. Schwierigkeiten und Schrittkombinationen müssen fließend ineinander

übergehen und vertanzt sein.

Keine abgegrenzten Turneinlagen mit Anlauf oder separater Grundstellung davor.

8. Exaktheit und Ausführung 15 P

Zu bewerten sind insbesondere:

– korrekte Ausführung aller Schritte und Schwierigkeiten

– beidseitig gute Ausführung

– Ausführung im Takt der Musik

– dynamisches und spritziges Vertanzen

– gute Körperhaltung

– Synchronität aller Bein-, Arm-, Kopf- und Körperbewegungen

– optimale Ausnutzung der Tanzfläche

– klare Präsentation aller choreographischen Bilder

– saubere Ausführung der Formationswechsel

Bei Garden ist darauf zu achten, ob alle Aktiven, auch die in den hinteren Reihen, die Schritte und Schwierigkeiten

einheitlich und richtig ausführen. Gruppenmäßige Abwechslung ist zulässig.Bei Gemischten Garden müssen Hebungen gleichmäßig und von allen männlichen Aktiven ausgeführt werden.

Unterschiedliche Hebungen in einem „Bild“ sind erlaubt.

Schwierigkeiten, die zwar gezeigt, aber nicht von allen Aktiven beherrscht werden, führen hier zu Punktabzug.

9. Choreographie 20 P

– Musik (5 P)

Die gewählte Musik muss zum Charakter der Disziplin (Mariechen, Tanzpaar, Garde) passen. Dies ist auch bei

marschierfähiger Musik nicht immer gegeben und dann mit Punktabzug zu belegen.

Sie muss vertanzbar und in der Geschwindigkeit dem Leistungsvermögen der Aktiven angepasst sein.

Sind mehrere Musikteile zusammengeschnitten, müssen sie artverwandt sein und mit- einander harmonieren.

Die Schnitte müssen korrekt durchgeführt sein, der Takt darf nicht unterbrochen wer- den.

– Tanz (15 P)

Zu bewerten sind generell insbesondere:

– Aufbau des Tanzes

– kreative Ideenvielfalt

– Raumaufteilung

– tänzerische Umsetzung von musikalischen Höhepunkten, Musikpassagen und -intervallen

– Berücksichtigung des Leistungsvermögens der Aktiven

bei Garden auch – planvolles Formieren der Gruppe, Größeneinteilung

– sinnvolle und unauffällig durchgeführte Positionswechsel

– effektvolle und ideenreiche Formationen

– Formationswechsel der Musik entsprechend

– Aktionen von Einzelpersonen werden nicht bewertet

Bei Mariechen und Paaren ist eine Ouvertüre bis zu 30 Sekunden Länge möglich. Dauert sie länger, weist der Obmann

die Jury an, von ihrer ermittelten Wertung 2 Punkte abzuziehen. Bei Garden ist eine Ouvertüre nicht erlaubt.

Bewertungskriterien Schautanz

Bewertungskriterien Schautanz BDK

Disziplin V

(Stand BDK 2013)

1. Thematik 10 P

Die Thematik muss allgemein verständlich dargestellt und während des ganzen Tanzes durchgängig erkennbar sein.

Das Thema muss altersgerecht sein.

Innovation wird honoriert; neue Themen werden höher bewertet als bereits behandelte, bekannte.

Themen, die durch Darstellung oder Bekleidung gegen Anstand und gute Sitten verstoßen, werden disqualifiziert.

Nicht erlaubt ist die Darstellung von Themen, die offensichtlich sittlich-anstößige sowie religiöse Aspekte

verunglimpfend oder negativ wertend abbilden. Dazu gehören unter anderem Aspekte menschlicher

Grenzerfahrung (z.B. schwerwiegende Krankheiten oder Behinderungen), eindeutige religiöse Symbole, Feiertage

und Symbole (z.B. Kreuz, Bibel, Koran oder kirchliche Würdenträger) sowie aktuelle politische Aspekte (z.B.

Demonstrationen oder Krieg). Einzelpersonen, die zum Thema gehören und handlungs-bezogen auf der Bühne nicht

diskriminierend agieren, sind erlaubt.

2. Kostüm 10 P

Das Kostüm muss durchgehend zur Thematik passen. Es muss körpergerecht und der Altersstufe entsprechend

gestaltet sein. Das Kostüm darf nicht gegen Anstand und gute Sitten verstoßen. Zum Kostüm gehört auch das alters-

und themengerechte Schminken oder eine Maske.

Kleidungsstücke dürfen nur ausgezogen und abgelegt, aber nicht aufgenommen werden. Bei Verstößen gegen diese

Regel weist der Obmann jeden Juroren an, von seiner ermittelten Wertung 2 Punkte abzuziehen. Davon nicht

betroffen sind Kopfbedeckungen, Accessoires und Requisiten.

3. Kreativität 15 P

Bewertet werden:

– eigene Ideenvielfalt

– Überraschungseffekte

– Phantasie

– Witz

– Humor

– Dramatik

4. Schritt- und Bewegungsvielfalt 15 P

Es sollten möglichst viele verschiedene Schritte und Bewegungen in Verbindung mit Arm und Kopf im Tanz gezeigt

werden. Fließende Körper- und Gruppenbewegungen, anspruchsvolle Schautanzschrittkombinationen,

koordinative Fähigkeiten, Drehungen und Sprünge führen zu einer höheren Bewertung. Sie müssen ebenso zur

Thematik und Musik des Tanzes passen.

Die Schwierigkeit verschiedener Stilarten muss beachtet werden.

Elemente des Gardetanzes dürfen nur dann in den Tanz einfließen, wenn sie von der Thematik verlangt sind.

5. Präsentation 15 P

Wurde der Disziplin Schautanz im karnevalistischen Tanzsport entsprochen?

Positiv werden bewertet:

– ausgewogenes Verhältnis zwischen Themendarstellung und Tanz

– übersichtliche Bühnenaktionen

– ausgewogener und wirkungsvoller Einsatz von Requisiten

– erkennbarer Gruppencharakter

– emotionale Wirkung

– begeisternde KörpersprachePunktabzug erfolgt bei nicht vertanzten Passagen, z.B. hinter Stellwänden oder mit Tüchern. Eine

Kostümveränderung muss vertanzt werden und darf den Tanzablauf nicht unterbrechen. Das gleiche gilt für den

Einsatz von Kopfbedeckungen, Accessoires und Requisiten.

6. Ausführung 15 P

Bewertet werden:

– Gleichmäßigkeit bzw. Synchronität der Gruppe

– exakte Ausführung von Schritten und Bewegungen durch alle Aktiven

– verständliche und überzeugende Darstellung von Parodien und Persiflagen

– deutliche und saubere Ausführung choreographischer Bilder

– alle Schritte, Sprünge und Bewegungen im Takt der Musik

– Mimik und Körpersprache gemäß der Thematik

Die Techniken der unterschiedlichen Stilrichtungen müssen sauber vertanzt werden.

Alle Aktiven müssen ab Beginn des Tanzes sichtbar in Bewegung bleiben. Nicht vertanzte Kostümaktionen und

planloser Einsatz von Accessoires und Requisiten führen zu Punktabzug.

7. Choreographie

Musik 5 P

Die Musik muss zur Thematik des Tanzes passen. Die einzelnen Musikteile müssen zu den jeweiligen Passagen und

Handlungen des Tanzes passen und sie unterstreichen oder verdeutlichen. Schnitte müssen korrekt durchgeführt

sein. Textpassagen müssen verständlich sein Eine schlechte Musikqualität führt ebenfalls zu Punktabzug.

Tanz 15 P

Bewertet werden:

– attraktiver Gesamtaufbau des Tanzes

– nahtlose Übergänge der Schrittfolgen und Bewegungsabläufe

– kreative Nutzung der Bühnenfläche und Raumaufteilung

– ideenreiche, effekt- und planvolle Formationen und Formationswechsel

Wurde das Leistungsvermögen der Aktiven berücksichtigt? Wurde der Musikcharakter erkannt und richtig

verarbeitet?

Eine Kostümveränderung und der Einsatz von Requisiten müssen sinnvoll in den Tanz eingeplant sein und dürfen

die Harmonie des Tanzes nicht stören.

Wenn die Thematik es erfordert, sind Solorollen erlaubt. Solisten müssen aber ein homogener Bestandteil der

Gruppe bleiben. Die Gruppe darf nicht nur Staffage sein.